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EhrenbeamtInnen als VerwaltungsvollzugsbeamtInnen

(Dauer: 4 Stunden mit 30 Min. Pause) als Tagesseminar vor Ort zusammen mit Themenblock „Rechtsstellung von Ehrenbeamt*innen" empfohlen (Dauer Tagesseminar: 6,5 Stunden mit 1 Stunde Pause).

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Das Seminar richtet sich an Verwaltungsmitarbeitende, die sich über das Thema informieren möchten, weil die Bestellung von Vollzugsbeamt*innen in Erwägung gezogen wird, Ehrenbeamt*innen und Einsatzkräfte, die sich für Leitungsfunktionen in ihren Feuerwehren interessieren.

 

Zu Vollzugsbeamt*innen dürfen nur Ehrenbeamt*innen bestellt werden. Weshalb? Wir besprechen, was Vollzug ist, für welche Fälle eine Einsatzkraft zum/r Vollzugsbeamt*in bestellt werden muss und was jede andere Einsatzkraft auch tun darf. Welche Pflichtaufgaben und welche freiwilligen Aufgaben hat die Feuerwehr? Welche Rechte hat die Einsatzleitung nach § 24 NBrandSchG? Wie sollte eine Türöffnung bei dem Stichwort „HiloPe“ erfolgen? In diesem Themenblock besprechen wir im Übrigen die einzelnen, in der Vollzugsbeamtenverordnung genannten Rechte nach NPOG. Welche Beispiele finden sich in der Rechtsprechung? In welchen Fällen gilt das NPOG? Was ist in der Zusammenarbeit mit der Polizei zu beachten?

Nach Absolvierung dieses Themenblocks sollten alle Teilnehmenden die theoretischen Voraussetzungen besitzen, zum/r Vollstreckungsbeamt*in bestellt zu werden. Eine Teilnahmeurkunde wird mit Angabe der wesentlichen Seminarinhalte auf Wunsch ausgestellt. Sie dient auch der Verwaltung als Nachweis, dass die für die Bestellung erforderlichen Kenntnisse vorhanden sind.

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